Ohne ein Girokonto kommt heute eigentlich niemand mehr aus. Schon allein um Lohn und Gehalt zu empfangen und die Miete zu bezahlen, ist ein Girokonto notwendig. Und viele zahlen ihren Einkauf ohnehin nur noch bargeldlos mittels EC-Karte.
Wer jedoch einen offenen Rechnungsbetrag einem Unternehmen begleichen möchte, sollte keinen Abbuchungsauftrag stellen, sondern dem Rechnungssteller eine Einzugermächtigung ausstellen, teilte die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt mit.
Die Einzugsermächtigung ist der sicherere Weg eine Rechnung zu begleichen, denn falls es zu Differenzen zwischen Käufer und Verkäufer bezüglich Kauf oder Zahlung kommt, kann der Kontoinhaber die Bank ohne Angabe von Gründen dazu auffordern das den Betrag zurückzubuchen.
Bei einem Abbuchungsauftrag hingegen erteilt der Zahlungspflichtige der Bank schriftlich den Auftrag den entsprechenden Betrag von seinem Konto abzubuchen, eine Rückbuchung wegen Widerspruch ist nicht mehr möglich, sobald der Betrag auf dem Empfängerkonto verzeichnet ist.
Montag, 22. Juni 2009
Dienstag, 2. Juni 2009
Die Zukunft der HRE
Die Hauptversammlung entscheidet heute über Übernahme des angeschlagenen Münchener Immobilienfinanzierers Hypo Real Estate durch den Bund. Um die Hypo Real Estate zu retten sollen noch maximal 5,6 Milliarden Euro Kapital aus dem staatlichen Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) zugeschustert werden. Alle anderen Aktionäre sollen vom Kauf ausgeschlossen werden, das würde bedeuten, dass der Bund einziger Käufer wäre und eine Mehrheit von mindestens 90 Prozent stellen würde. Mit dieser Maßnahme will der Bund die Verstaatlichung der Maroden Immobilienbank erreichen. Die Mehrheit bei der Hauptversammlung ist bereits gesichert. Denn 74,11 Prozent des Grundkapitals sind bei der außerordentlichen Hauptversammlung der Hypo Real Estate vertreten, gab der Aufsichtsratvorsitzende Michael Endels bekannt. Der Bund als Besitzer von 47,3 Prozent der HRE-Aktien hat damit die nötige Mehrheit, um die geplante Kapitalerhöhung zur Not auch ohne Unterstützung anderer Aktionäre durchzusetzen.
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