Montag, 22. Juni 2009

Der sicherere Zahlungsweg

Ohne ein Girokonto kommt heute eigentlich niemand mehr aus. Schon allein um Lohn und Gehalt zu empfangen und die Miete zu bezahlen, ist ein Girokonto notwendig. Und viele zahlen ihren Einkauf ohnehin nur noch bargeldlos mittels EC-Karte.
Wer jedoch einen offenen Rechnungsbetrag einem Unternehmen begleichen möchte, sollte keinen Abbuchungsauftrag stellen, sondern dem Rechnungssteller eine Einzugermächtigung ausstellen, teilte die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt mit.
Die Einzugsermächtigung ist der sicherere Weg eine Rechnung zu begleichen, denn falls es zu Differenzen zwischen Käufer und Verkäufer bezüglich Kauf oder Zahlung kommt, kann der Kontoinhaber die Bank ohne Angabe von Gründen dazu auffordern das den Betrag zurückzubuchen.
Bei einem Abbuchungsauftrag hingegen erteilt der Zahlungspflichtige der Bank schriftlich den Auftrag den entsprechenden Betrag von seinem Konto abzubuchen, eine Rückbuchung wegen Widerspruch ist nicht mehr möglich, sobald der Betrag auf dem Empfängerkonto verzeichnet ist.